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   SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08   

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https://dejure.org/2008,7285
SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 (https://dejure.org/2008,7285)
SG Marburg, Entscheidung vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 (https://dejure.org/2008,7285)
SG Marburg, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - S 12 KA 45/08 (https://dejure.org/2008,7285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 1 SGB 5, § 98 Abs 2 Nr 10 SGB 5, § 103 Abs 4a S 2 SGB 5, § 1 Abs 3 Nr 2 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - fachübergreifende Tätigkeit - Zweigpraxis - Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz - Übernahme einer Arztpraxis im Wege der Praxisnachfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort; Erfordernis des Erbringens von ausgelagerten Leistungen am Ort des Vertragsarztsitzes; Einordnung einer gynäkologischen und radiologischen Nebenbetriebsstätte als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ärzte-ZV § 24; SGB V § 95
    Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums, Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz im Verhältnis zu einer Zweigpraxis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Marburg, 22.02.2008 - S 12 KA 47/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Erbringung

    Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08
    Es reicht aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen (s. Bestätigung von SG Marburg, Beschl. v. 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER - v. 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER - v. 09.04.2008 - S 12 KA 93/08 ER).

    Die Kammer wies mit Beschluss vom 22.02.2008, Az.: S 12 KA 47/08 ER (www.sozialgerichtsbarkeit.de) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

  • SG Marburg, 09.04.2008 - S 12 KA 93/08

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08
    Es reicht aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen (s. Bestätigung von SG Marburg, Beschl. v. 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER - v. 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER - v. 09.04.2008 - S 12 KA 93/08 ER).

    Mit Beschluss vom 09.04.2008, Az.: S 12 KA 93/08 ER verpflichtete die Kammer die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung, der Klägerin vorläufig die Tätigkeit in dem Fachgebiet Gynäkologie an einem weiteren Ort in der U-Straße in U-Stadt, längstens bis zu einer Entscheidung des Sozialgerichts Marburg zum Az.: S 12 KA 45/08 in einem Umfang von 18 Wochenstunden zu gestatten; der Klägerin wurde aufgegeben, an ihrem Vertragsarztsitz in A-Stadt, X-Straße, in einem Umfang von 20 Wochenstunden tätig zu sein und ein Tagebuch unter Angabe der jeweiligen Arbeitszeiten über die Verteilung der gynäkologischen Tätigkeit am Vertragsarztsitz und dem weiteren Ort zu führen und der Beklagte bis zum 5. des nachfolgenden Monats vorzulegen sowie bei der Erbringung und Abrechnung einer Leistung den jeweiligen Ort der Leistungserbringung mit einer Betriebsstättennummer zu kennzeichnen; im Übrigen wies sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück.

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 7001/06

    Vertragsärztliche Versorgung, Begriffliche Abgrenzung der Zweigpraxis von

    Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08
    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 7001/06 - juris Rdnr. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 7001/06 - juris Rn. 55 f.).

  • SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07

    Medizinisches Versorgungszentrum - fachübergreifende Tätigkeit - Präsenzpflicht

    Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08
    Es reicht aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen (s. Bestätigung von SG Marburg, Beschl. v. 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER - v. 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER - v. 09.04.2008 - S 12 KA 93/08 ER).

    Die Kammer verpflichtete mit Beschluss vom 23.11.2007, Az.: S 12 KA 465/07 ER (www.sozialgerichtsbarkeit.de) die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung, der Klägerin vorläufig die Tätigkeit in den Fachgebieten Radiologie und Gynäkologie an einem weiteren Ort in der U-Straße in U-Stadt, längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung der Beklagte über den Widerspruch der Klägerin mit Datum vom 20. und 27.08.2007, zu gestatten.

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat deshalb bereits der nach altem Recht allein zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BSG v. 20.12.1995 - 6 RKa 55/94 - juris Rn. 17 f. - BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7).
  • SG Marburg, 27.08.2007 - S 12 KA 374/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Darlegung der

    Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08
    Im Umkehrschluss kann aber die Genehmigung nicht versagt werden, da die Anspruchsvoraussetzungen geringer sind (vgl. bereits SG Marburg, Beschl. v. 27.08.2007 - S 12 KA 374/07 ER - juris Rdnr. 24 ff.; Pawlita, aaO., Rdnr. 236 ff.).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08
    So begründen nach Auffassung des BSG für Leistungen, die üblicherweise ortsnah erbracht werden, wie dies bei MRT-Leistungen der Fall sei, seitdem diese zum Standard radiologischer Diagnostik gehörten, Entfernungen von im konkreten Fall mehr als 25 km zu anderen Standorten benachbarter Planungsbereiche einen Ermächtigungsbedarf (vgl. BSG v. BSG v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - juris Rn. 19 - GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127).
  • LSG Hessen, 19.12.2008 - L 4 KA 106/08

    Anspruch auf Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort

    Die Antragsgegnerin hat am 8. Februar 2008 gegen die Bescheide vom 2. und 20. August 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2008 Klage bei dem Sozialgericht Marburg erhoben (Az.: S 12 KA 45/08) Während des Klageverfahrens lehnte das Sozialgericht Marburg einen zweiten Antrag auf vorläufige Gestattung der gynäkologischen Tätigkeit in A-Stadt mit Beschluss vom 22. Februar 2008 mangels Anordnungsanspruch ab, da die Antragstellerin gynäkologische Leistungen am Sitz des Medizinischen Versorgungszentrums überhaupt nicht erbringe und dies der Genehmigungsfähigkeit einer Zweigpraxis widerspreche (Az.: S 12 KA 47/08 ER).

    Auf den dritten Antrag der Antragstellerin verpflichtete das Sozialgericht Marburg mit Beschluss vom 9. April 2008 die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin vorläufig die Tätigkeit im Fachgebiet Gynäkologie an einem weiteren Ort in A-Stadt (A-Straße), längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung des Sozialgerichts Marburg zum Az.: S 12 KA 45/08 in einem Umfang von 18 Wochenstunden zu gestatten.

    Das Sozialgericht hat sodann mit Urteil vom 16. Juli 2008 (im Verfahren S 12 KA 45/08) der Klage der Antragstellerin teilweise stattgegeben und die Antragsgegnerin - unter Aufhebung der angefochtenen Bescheide - verpflichtet, den Antrag der Antragstellerin auf Genehmigung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort in A-Stadt (A-Straße) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Auch aus der Erteilung eines Versorgungsauftrages im Zusammenhang mit einer Praxisnachfolge könne man - entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Marburg mit Urteil vom 16. Juli 2008 (Az.: S 12 KA 45/08) - nicht schließen, dass ein Versorgungsbedarf bestehe.

    Nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils vom 16. Juli 2008 (im Verfahren S 12 KA 45/08) ist der Beschluss des Sozialgerichts Marburg vom 9. April 2008 (Az.: S 12 KA 93/08 ER) in seiner Wirkung ausgelaufen, so dass dem erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht die Rechtskraft des Beschlusses des Sozialgerichts Marburg vom 9. April 2008 (Az.: S 12 KA 93/08 ER) entgegensteht.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Sozialgerichts Marburg im Urteil vom 16. Juli 2008 (Az.: S 12 KA 45/08) und in dem Beschluss vom 9. April 2008 (Az.: S 12 KA 93/08 ER) verwiesen, denen sich der Senat nach summarischer Prüfung anschließt.

    Das Sozialgericht Marburg hat im Urteil vom 16. Juli 2008 (Az.: S 12 KA 45/08) festgestellt, dass die Antragstellerin die hauptsächliche gynäkologische Tätigkeit auch in A-Stadt erbringen will.

  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09

    Begrenzung von Nebenbetriebsstätten für Medizinische Versorgungszentren in der

    eine Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4a SGB V erfolgt ist und aufgrund des in diesem Rahmen ergangenen Beschlusses der Zulassungsgremien ein Versorgungsauftrag besteht, an den eine KÄV gebunden ist, die daher den Versorgungsbedarf bei der Prüfung des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Ärzte-ZV nicht verneinen darf (SG Marburg, Urteil vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 - juris Rn. 48 f.).
  • SG Marburg, 09.04.2008 - S 12 KA 93/08
    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig die Tätigkeit in dem Fachgebiet Gynäkologie an einem weiteren Ort in der C-Straße 1-5 in C, längstens bis zu einer Entscheidung des Sozialgerichts Marburg zum Az.: S 12 KA 45/08 in einem Umfang von 18 Wochenstunden zu gestatten.

    Hiergegen erhob die Antragstellerin am 08.02.2008 die Klage (Az.: S 12 KA 45/08).

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr vorläufig die gynäkologische Tätigkeit an einem weiteren Ort in der C Straße, C, zu gestatten, längstens bis einen Monat nach Zustellung eines Urteils des Sozialgerichts Marburg über ihre Klage in dem Rechtsstreit mit Az.: S 12 KA 45/08 zu gestatten, hilfsweise die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr vorläufig, längstens bis einen Monat nach Zustellung eines Urteils des Sozialgerichts Marburg über ihre Klage in dem Rechtsstreit mit Az.: S 12 KA 45/08, die gynäkologische Tätigkeit an einem weiteren Ort in der C Allee, C, in einem Umfang von 32 Stunden/Woche zu gestatten, unter der Maßgabe, dass sie am Praxissitz in A-Stadt in einem Umfang von 6 Stunden/Woche gynäkologisch tätig wird, weiter hilfsweise die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr vorläufig, längstens bis einen Monat nach Zustellung eines Urteils des Sozialgerichts Marburg über ihre Klage in dem Rechtsstreit mit Az.: S 12 KA 45/08, die gynäkologische Tätigkeit an einem weiteren Ort in der C Straße, C, in einem Umfang von 18 Stunden/Woche zu gestatten, unter der Maßgabe, dass sie am Praxissitz in A-Stadt in einem Umfang von 20 Stunden/Woche gynäkologisch tätig wird.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und beigezogenen Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 45/08 nebst der dort beigezogenen Verwaltungsakte verwiesen.

  • LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12

    MVZ: Sitz kann nicht in Filiale verlegt werden, die in anderem Planungsbereich

    Ferner habe das SG Marburg in seinem Urteil vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 - bestätigt, dass ein MVZ die Praxis zunächst an den eigenen Sitz verlegen müsse und es ihm ggf. vorbehalten bleibe, am Sitz der übernommenen Praxis eine Zweigpraxis zu betreiben.
  • SG Marburg, 09.03.2016 - S 16 KA 73/15

    Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis

    Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dass das Sozialgericht Marburg bereits mit Urteil vom 16.07.2008 (S 12 KA 45/08) entschieden habe, dass im Falle der Übernahme einer Praxis durch ein MVZ und der Weiterführung des bisherigen Standortes als Zweigpraxis von Gesetzes wegen ein Versorgungsbedarf an diesem Ort im Umfang der bestehenden Praxis bestehe.

    Im Übrigen hatte das Sozialgericht Marburg bereits unter der alten Gesetzesfassung und zeitlich nach der oben genannten LSG-Entscheidung auch in den Konstellationen des § 103 Abs. 4a SGB V das Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung weiterhin geprüft (Beschluss vom 20.04.2011, S 12 KA 268/11 ER, zu anders zu bewertenden Konstellationen vgl. Urteil vom 16.07.2008, S 12 KA 45/08).

  • SG Nürnberg, 28.03.2012 - S 1 KA 60/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Vertragsarztes in

    Ferner habe das SG Marburg in seinem Urteil vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 - bestätigt, dass ein MVZ die Praxis zunächst an den eigenen Sitz verlegen müsse und es ihm ggf. vorbehalten bleibe, am Sitz der übernommenen Praxis eine Zweitpraxis zu betreiben.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des SG Marburg vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08.

  • SG Marburg, 22.02.2008 - S 12 KA 47/08
    Hiergegen hat die Antragstellerin am 8.02.2008 die Klage erhoben (Az.: S 12 KA 45/08).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und beigezogenen Verwaltungsakte, der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 45/08 und der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 465/07 verwiesen.

  • SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17

    Vorläufige Genehmigung für eine Zweigpraxis

    Überdies sei nach einem Urteil des SG Marburg vom 16.07.2008 S 12 KA 45/08 - in überversorgten großstädtischen Planungsbereichen von einer ausreichenden Versorgung auszugehen.
  • SG Marburg, 06.01.2016 - S 16 KA 479/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Im Übrigen hatte das Sozialgericht Marburg bereits unter der alten Gesetzesfassung und zeitlich nach der oben genannten LSG-Entscheidung auch in den Konstellationen des § 103 Abs. 4a SGB V das Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung weiterhin geprüft (Beschluss vom 20.04.2011, S 12 KA 268/11 ER, zu anders zu bewertenden Konstellationen vgl. Urteil vom 16.07.2008, S 12 KA 45/08).
  • SG Marburg, 20.04.2011 - S 12 KA 268/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - qualifizierte

    Insofern unterscheidet sich die Fallkonstellation in diesem Fall, wie sie der Entscheidung des Sozialgerichts Marburg im Urteil vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 - zugrunde gelegen hat.
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